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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

03.12.2023 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.

Weiterführende Informationen zu Pässen und Ausweisen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Inneren.

ePass

Am 1. März 2017 wurde die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der bisherige Reisepass verliert nicht seine Gültigkeit und kann bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden.

Der elektronische Reisepass (ePass mit bordeauxrotem Einband) ist zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Der ePass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden.

Kinderreisepass

Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig (ab 01.01.2021) und wird höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert. Er wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z. B. USA). Sollten Sie mit einem Kinderreisepass verreisen wollen, kontrollieren Sie bitte unter dem Stichwort Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, ob die Bestimmungen Ihres Reiselandes die Einreise von Kindern mit Kinderreisepässen zulassen.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Seit diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Personalausweis

Ab Januar 2013 bieten ausgewählte deutsche Auslandsvertretungen, u.a. die Botschaft Amman, die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise neu beantragen, ändern oder als verloren melden können. Sie können auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen oder Ihre persönliche PIN ändern.
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf dem Chip des Personalausweises werden dem Lichtbild und die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.
Ihr Personalausweis enthält eine Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und an Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Infobroschüre für Bürger/innen zur Online-Ausweisfunktion im Internet

Pass-/Ausweisverlust

Im Falle des Verlustes von Ausweispapieren bei Auslandsreisen stellt die Konsularabteilung der Botschaft Amman einen Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus. Dieses Dokument wird für die Dauer der Rückreise nach Deutschland , ggf. via Transitstaaten, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert oder eine Weiterreise in andere Länder geplant ist, kann die Botschaft Amman auch einen vorläufigen Reisepass ausstellen.
Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere und eine polizeiliche Verlustanzeige erleichtern die Ausstellung des Passersatzes und auch Rückfragen bei Ihrer Passbehörde in Deutschland. Da an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie damit rechnen, dass eine Ausstellung erst am nächsten Werktag möglich ist.
Für Jordanien ist es ratsam, dass Sie neben der Kopie Ihres zur Einreise und zum Aufenthalt genutzten Reisepasses zusätzlich Kopien von Ihrem Einreisestempel, dem Visum (wenn vorhanden) sowie von dem kleinen Barcode (wird bei 1. Einreise nach Jordanien in den Pass geklebt) fertigen und sicher aufbewahren.

Wohnortänderung

Die Änderung Ihres Wohnortes in Ihrem Reisepass oder auf Ihrem Personalausweis können Sie persönlich bei der Botschaft Amman erledigen. Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit zu Ihrem Termin an der Botschaft:

  • Ihren Reisepass oder Personalausweis im Original
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  • Adressnachweis für Jordanien (z.B. Eigentumsbescheinigung, Mietvertrag oder Kontoauszug)

Die Wohnortänderung im Reisepass ist kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass im Ausland nicht die ausländische Adresse auf dem Personalausweis eingetragen wird. Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, wird Ihre deutsche Adresse abgeändert auf „Keine Hauptwohnung in Deutschland“.

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