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Achtung bei der Ausfuhr von Kulturgut
Illegaler Kulturguthandel bedroht das Kulturerbe der Menschheit. Beachten Sie daher die jordanischen Ausfuhrbestimmungen für materielle Kulturgüter (z.B. Antiquitäten und Altertümer).

Die Botschaft weist Touristen und in Jordanien lebende Deutsche darauf hin, dass materielles Kulturgut (z.B. antike Münzen, Steine) unter Umständen nicht aus Jordanien verbracht und nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Es sind unbedingt die nationalen Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter zu beachten und im Zweifel die zuständigen jordanischen und deutschen Behörden zu konsultieren.
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