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Allgemeine Visafragen

17.12.2025 - FAQ

FAQ

Informationen zu den zur Visabeantragung erforderlichen Unterlagen finden Sie, sortiert nach Antragskategorien, hier

Terminvergabe:

Schengenvisa für einen Kurzaufenthalt bis 90 Tage werden nicht bei der Botschaft direkt angenommen, sondern beim externen Dienstleister der Botschaft VFS Global. Einen Termin für eine dieser Dienstleistungen erhalten Sie direkt über die Webseite von VFS Global.

Zur Beantragung eines nationalen Visums i.R. eines Landesaufnahmeprogramms, Selbständigkeit oder nach §16d AufenthG registrieren Sie sich bitte hier auf der zutreffenden Warteliste.

Alle weiteren nationalen Visa beantragen Sie bitte direkt über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts.

Termine zur Beantragung von Visa zum Zwecke des Familiennachzugs zum anerkannten Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigten werden ausschließlich über die Internationale Organisation für Migration (IOM) vergeben. Diese nimmt Anträge im Auftrag der Botschaft entgegen und erfasst die biometrischen Daten der Antragstellenden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an IOM unter info.fap.jd@iom.int

Termine werden in der Reihenfolge der erfolgten Registrierung vergeben. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Terminen und zur Wahrung der Chancengleichheit für alle Antragstellenden ist es nicht möglich, Termine zu verschieben, weder auf einen früheren noch auf einen späteren Zeitpunkt. Sollten Sie den vergebenen Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, stornieren Sie diesen bitte und registrieren sich neu.

Nicht bestätigte und in der Folge stornierte Termine können nicht wiederhergestellt werden.

Informationen zu den Wartezeiten von Registrierung bis zum Termin finden Sie hier. Die dort angegebenen Zeiträume gelten für alle Registrierungen, die noch nicht terminiert wurden.

Bitte übersenden Sie keine antragsrelevanten Unterlagen vorab an die Botschaft, da weder Zuordnung noch Vorprüfung erfolgen kann. Es liegt allein in der Verantwortung der Antragstellenden, entscheidungsrelevante Dokumente zum Antragstermin mitzubringen und vorzulegen. Bitte bereiten Sie Ihren Antrag anhand der Angaben im zugehörigen Merkblatt vor, das Sie auf der Seite Ihrer Visakategorie finden. Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.

Die Frage, ob der Reisepass bei der Botschaft verbleibt, ist abhängig davon, wo Sie leben.

Für Personen die in Jordanien leben:

Ihr Reisepass verbleibt bis zum Abschluss des Visumverfahrens bei der Botschaft. Wenn Sie aus wichtigen Gründen Ihren Reisepass benötigen, ist es erforderlich, Ihren Visumsantrag zurückzuziehen. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen. Ihr Visumsantrag wird in diesem Fall nicht weiterbearbeitet. Sollten Sie im Anschluss weiterhin Interesse an der Ausstellung eines Visums haben, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Für Personen, die ausserhalb Jordaniens leben:

Sie müssen Ihren Reisepass zum Antragstermin vorlegen. Sie können im Anschluss daran entscheiden, ob Ihr Reisepass für die Dauer des Verfahrens bei der Botschaft verbleibt oder Ihnen der Reisepass wieder herausgegeben wird. Sofern Sie sich entscheiden, den Reisepass mitzunehmen, liegt es in Ihrer Verantwortung, den Reisepass zum Abschluss des Visumverfahrens erneut bei der Botschaft einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass Anfragen zum Sachstand während der Regelbearbeitungszeit nicht beantwortet werden können.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt für Anträge auf Ausstellung eines nationalen Visums drei Monate, für Schengenvisa drei Wochen und für Remonstrationen vier Monate. Bitte sehen Sie während dieses Zeitraums von weiteren Anfragen ab.

Sollte Ihre Antragstellung bereits länger als die oben genannten Zeiträume zurückliegen, schicken Sie bitte eine Anfrage an die Botschaft unter Angabe Ihrer Antragsnummer (BC-Nummer), Ihres Namens und Ihrer Reisepassnummer.

Wenn Sie gegen die Entscheidung der Botschaft Widerspruch einlegen möchten, finden Sie alle Informationen zum Verfahren hier.

Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig.

Sie haben die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen oder direkt beim Verwaltungsgericht in Berlin Klage zu erheben.

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