Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Auslandsportal

21.12.2025 - FAQ

FAQ

Wartelisten im Auslandsportal werden chronologisch abgearbeitet. Sie erhalten eine Nachricht über das Auslandsportal, sobald Ihr Antrag in Bearbeitung genommen werden soll.

Sobald Ihr Antrag von der Warteliste in Bearbeitung genommen werden soll, erhalten Sie nochmals die Möglichkeit, Ihre Unterlagen zu überprüfen. Bitte ersetzen Sie zu diesem Zeitpunkt alle veralteten Dokumente (älter als ein Jahr) durch aktuelle.

Sobald Ihr Antrag von der Warteliste in Bearbeitung genommen werden soll, erhalten Sie nochmals die Möglichkeit, Ihre Unterlagen zu überprüfen. Bitte ergänzen Sie zu diesem Zeitpunkt alle zusätzlich erforderlichen Dokumente anhand der Checkliste für Ihre Antragskategorie.

Nachdem die Botschaft die Vorprüfung abgeschlossen hat, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Terminbuchung. Über diesen Link können Sie sich selbständig einen Termin in Ihrer Antragskategorie buchen. Wenn Sie nicht in Jordanien wohnhaft sind, planen Sie bitte bei der Terminauswahl ausreichend Zeit für die Einholung der erforderlichen Einreisegenehmigung nach Jordanien ein. Bitte achten Sie auch darauf, dass der Termin innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Vorprüfung liegt, da Ihr Antrag aus dem Auslandsportal nach drei Monaten gelöscht wird.

Im Rahmen der Terminbuchung erhalten Sie die Möglichkeit, zusammen als Familie vorzusprechen und zu beantragen. Bitte achten Sie darauf, dass die online gestellten Anträge aller Familienmitglieder im Auslandsportal bearbeitet und im Status „Vorprüfung abgeschlossen“ sind. Buchen Sie dann einen Termin für den Hauptantragstellenden und tragen Sie alle weiteren antragstellenden Familienmitglieder als „mitantragstellende Familienangehörige“ ein.

Bringen Sie bitte zu Ihrem Termin einen Ausdruck des im Auslandsportal hochgeladenen Videx-Formulars mit. Außerdem erhalten Sie im Auslandsportal einen Hinweis, welche Unterlagen im Original vorgelegt werden müssen. Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ehevertrag, Familienregister, etc.) müssen immer im Original vorgelegt werden.

nach oben