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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis, auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister beantragen.
Alle Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses für die Verwendung im Inland oder Ausland sowie ein Antragsformular zum Herunterladen gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz
Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Hierfür buchen Sie sich bitte einen Termin in der Kategorie „Unterschriftsbeglaubigungen und Bescheinigungen“.
Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses für Jordanien erhalten Sie beim jordanischen Justizministeriums.