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Änderung des deutschen Namensrechts zum 01.05.2025

12.03.2025 - Pressemitteilung

Das deutsche Namensrecht wird modernisiert, die entsprechenden Änderungen treten am 01.05.2025 in Kraft. Alle Details finden Sie hier.

Die Anwendung des Rechts richtet sich somit nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem gewöhnlichen Aufenthalt einer Person. Besonders relevant ist, dass ab dem 01.05.2025 Namenserklärungen bei der Beantragung deutscher Reisepässe nur noch in Einzelfällen erforderlich sein werden.

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