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Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus bis einschließlich 23. Juli 2027 nicht gewährt. Ziel des Gesetzes ist es, die Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland zu entlasten.
Rechtzeitig vor dem Ablauf der oben genannten Aussetzungsfrist soll geprüft werden, ob eine weitere Verlängerung der Aussetzung notwendig und möglich ist. Soweit keine Verlängerung oder anderweitige Gesetzesänderung erfolgt, tritt die vor der Aussetzung geltende Rechtslage automatisch wieder in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.