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News zur Antragstellung im Auslandsportal für Visa zur Familienzusammenführung
Die analog geführte Warteliste für Anträge zur Familienzusammenführung ist fast abgearbeitet. Das bedeutet, dass die Botschaft ab ca. Mitte Januar beginnen wird, Anträge, die über das Auslandsportal gestellt wurden, in die Vorprüfung zu nehmen.
Wenn Sie seit Januar 2025 einen Antrag zur Familienzusammenführung bei der Botschaft über das Auslandsportal eingereicht haben, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
- Wenn Sie im Rahmen Ihres Antrags Unterlagen hochgeladen haben, die inzwischen über ein Jahr alt sind, dann bemühen Sie sich bitte zeitnah um ein aktualisiertes Dokument. Dies betrifft insbesondere Personenstandsurkunden (hier: Familienregisterauszug) und Sprachzertifikate.
- Bitte prüfen Sie auch, ob in der Checkliste zur Familienzusammenführung weitere Unterlagen aufgeführt sind, die sie bisher nicht im Auslandsportal hochgeladen haben und laden Sie diese zusätzlich hoch.
- Sobald Ihr Antrag von der Warteliste in die Bearbeitung genommen werden soll, erhalten Sie online die Möglichkeit, Ihre Unterlagen zu aktualisieren. Laden Sie dann die beschafften aktualisierten Unterlagen hoch. Wenn Sie aktuelle Unterlagen einreichen, ersparen Sie sich zeitintensive Nachforderungen und Ihr Antrag kann schneller bearbeitet und terminiert werden.