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Digitale Visumbeantragung über das Auslandsportal
Laptop mit offener Webseite mit Text: „Das Auslandsportal: Hier können Sie Dienstleistungen des Auswärtigen Amts online beantragen.“, © © Auswärtiges Amt
Seit dem 01.06.2024 haben Sie die Möglichkeit für ausgewählte Visumarten Ihr Visum einfach online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts zu beantragen.
Seit dem 01.06.2024 haben Sie die Möglichkeit für folgende Visumarten Ihr Visum einfach online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts zu beantragen.
- Allgemeiner Familiennachzug (nicht zum anerkannten Flüchtling/subsidiär Schutzberechtigten, nicht i.R. Landesaufnahmeprogramm)
- Arbeitsaufnahme (außer Selbständigkeit)
- Blaue Karte (EU)
- Chancenkarte
- Studium
Ausbildung
Für die Arbeitsaufnahme von Selbständigen, Anerkennungsmaßnahmen nach §16d AufenthG und Anträge i.R.v. Landesaufnahmeprogrammen geht dies aktuell noch nicht. Wir werden Sie hierzu informieren.
Nachdem unser Visumteam Ihre Unterlagen online vorgeprüft hat, erhalten Sie einen Termin für die Vorsprache bei der Visastelle in Amman. Bei diesem Termin werden Ihre Identität und Ihre Originalunterlagen geprüft, ein kurzes Interview durchgeführt, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.
Hier haben Sie Zugang zum Auslandsportal.