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Schengenvisa
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tagen im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Die Botschaft Amman ist zudem zuständige Behörde für Ihren Antrag auf Ausstellung eines Schengen-Visums, wenn Ihr Hauptreiseziel Litauen oder Lettland ist.
Hinweise zur Notwendigkeit eines Flughafentransitvisums finden Sie im dazugehörigen Merkblatt.
Unsere Auslandsvertretung arbeitet ausschließlich mit dem vertraglichen Dienstleister VFS GLOBAL zusammen. Der externe Dienstleister unterstützt Sie dabei den Antrag zu stellen und übersendet Ihren Antrag an die Auslandsvertretung. Dort wird Ihr Antrag geprüft und entschieden.
Der Service ermöglicht kurzfristige Terminvergabe und geringe Wartezeiten im Zentrum und wird zu einer vertraglich festgelegten Servicegebühr von derzeit 19 JOD pro Antrag angeboten. Zudem können optionale - (VIP-Service u.a.) gebucht werden.
Hier geht es direkt zum Dienstleister.
Achtung: Unseriöse Visa-Agenturen!
Mit anderen Vermittlern oder Agenturen als VFS Global besteht keine Zusammenarbeit. Insbesondere haben andere keinen besonderen Zugang zu unserer Terminvergabe. Für das Visumverfahren ist ausschließlich die von der Auslandsvertretung erhobene Visumgebühr sowie die Servicegebühr von VFS GLOBAL fällig. Die Terminbuchung sowie das Antragsformular und die Checklisten sind kostenlos und online im Internet verfügbar! Die Einschaltung von freischaffenden Visa-Agenturen ist für die erfolgreiche Visumbeantragung nicht erforderlich. Vertrauen Sie den Informationen dieser Homepage und von VFS, die Ihnen den Prozess des Visumantrags korrekt erklären.
Antrag vorbereiten
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:
- Füllen Sie bitte das Antragsformular für ein Schengenvisum und den Belehrungsbogen gem. §54 AufenthG aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit
-
Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen gem. dem für Sie zutreffenden untenstehenden Merkblatt zusammen
Bei Vorlage unvollständiger Unterlagen kann Ihr Antrag nicht angenommen werden oder Sie riskieren eine Ablehnung Ihres Antrags.
- Buchen Sie bitte online einen Termin bei VFS Global, um Ihren Antrag zu stellen. Sie können Ihren Antrag frühestens sechs Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen. Zum Terminvergabesystem für Schengenvisa geht es hier.
- Weitere Unterlagen und Informationen:
Mustertafel für biometriefähige Passfotos PDF / 1 MB
Vorsprache bei VFS Global
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin beim VFS Global. VFS Global nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Die Bearbeitungsdauer hierfür beträgt ca. drei Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Pass über unseren externen Dienstleister VFS Global zurück. Das VFS Global Büro finden Sie in der Barakah Mall, Ebene P2, Tel. 06-4003777.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Wenn Sie gegen die Entscheidung der Botschaft Widerspruch hinlegen möchten, finden Sie hier hilfreiche Informationen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise! Die endgültige Entscheidung erfolgt bei der Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Bei Einreise in das Schengen-Gebiet werden Sie von der Grenzpolizei um Vorlage Ihres Passes mit dem gültigen Visum gebeten. Zusätzlich ist es möglich, dass von Ihnen die Vorlage weiterer reisebegründender Unterlagen verlangt wird. Hierunter fallen zum Beispiel der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, Informationen über die Dauer und den Zweck des Aufenthalts sowie der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.