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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Allgemeine Hinweise
Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister beantragen. Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Kosten für die Unterschriftsbeglaubigung betragen derzeit 56,43 Euro, zahlbar zum aktuellen Kurs in JOD.
Alle Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses für die Verwendung im Inland oder Ausland sowie ein Antragsformular zum Herunterladen gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz
Deutsches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.
Führungszeugnis des Gastlandes
Benötigen Sie ein Führungszeugnis aus Jordanien, können Sie dieses entweder persönlich oder online beantragen. Informationen hierzu sowie das Onlineantragsformular (in englischer Version) finden Sie unter den beiden folgenden Links des jordanischen Justizministeriums: