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Zoll und Steuern

Zollabzeichen auf einer grünen Jacke

Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung

04.12.2017 - Artikel

Internationales Steuerrecht

Wer vorübergehend oder auch langfristig im Ausland arbeitet, für den stellt sich nicht zuletzt die Frage, wie hoch die Steuern sind, die für das Gehalt fällig werden. Und wo sind sie zu zahlen? Die Antwort hängt davon ab, ob es zwischen dem ausländischen Staat und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Eine Übersicht über die gültigen Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.

Internationales_Steuerrecht

Zollbestimmungen bei Reisen und Umzügen

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Hausrat in ein anderes Land mitnehme?
Wieviel Zigaretten, Alkohol, Parfüm darf ich nach Deutschland einführen?
Wo erfahre ich, welche Tier- und Pflanzenarten geschützt sind?
Darf ich Süßigkeiten per Post an meine Freunde im Ausland schicken?
Was ist eine Einfuhrumsatzsteuer?

Diese Fragen rund um das Zollrecht beantwortet die Internetseite der deutschen Zollverwaltung:

Zoll und Vorschriften und Vordrucke

Anzeigepflicht für Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel bei Einreisen in die EU, bei Ausreisen aus der EU und bei Reisen innerhalb der EU

Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein solches Land ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Die Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren an den Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht. Bei Nicht- oder Falschanmeldung der mitgeführten Barmittel droht eine empfindliche Geldbuße.

Jede Person, die mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise auf Befragen des Kontrollbeamten oder der Kontrollbeamtin mündlich anzeigen. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargelds und der gleichgestellten Zahlungsmittel droht eine empfindliche Geldbuße.

Anmeldung von Barmitteln bei Reisen innerhalb der EU

Anmeldung von Barmitteln bei Reisen außerhalb der EU

Formular Anmeldung von Barmitteln



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