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Nationale Visa
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Füllen Sie bitte das Antragsformular für ein nationales Visum aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit:
Belehrung gem. §54 AufenthG und Kontaktaufnahme durch die Botschaft per Email PDF / 1 MB
Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG (Erwerbstätigkeit) PDF / 122 KB
Belehrung nach § 82 Abs. 1 Satz 6 AufenthG (Erwerbstätigkeit / Blaue Karte) PDF / 58 KB - Weitere Unterlagen und Informationen:
Mustertafel für biometriefähige Passfotos PDF / 1 MB
Informationen zum Sperrkonto (Studenten)
Anabin Datenbank (Studenten)
Uni Assist (Studenten)
Anerkennung ausländischer Abschlüsse - Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:
Elternnachzug zur Fachkraft PDF / 152 KB
Familiennachzug zum Ehegatten PDF / 218 KB
Familiennachzug zur Eheschließung PDF / 194 KB
Familiennachzug zum Elternteil PDF / 205 KB
Familiennachzug zum deutschen Kind PDF / 182 KB
Familiennachzug zum als Flüchtling anerkannten Ehegatten PDF / 485 KB
Familiennachzug zum als Flüchtling anerkannten Elternteil PDF / 484 KB
Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten Ehegatten PDF / 202 KB
Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten Elternteil PDF / 218 KB
Familiennachzug i.R.d. Landesaufnahmeprogramme der Bundesländer PDF / 160 KB
Beantragung eines Studentenvisums PDF / 122 KB
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (Ärzte und Krankenpfleger) PDF / 361 KB
Arbeitsplatz- / Berufsausbildungsplatzsuche (Chancenkarte) PDF / 125 KB
Arbeitsaufnahme/Berufsausbildung PDF / 102 KB
selbstständige Arbeitsaufnahme PDF / 436 KB
Wiedereinreise PDF / 155 KB - Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Zum Terminvergabesystem geht es hier.
Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten, bei Anträgen auf Familienzusammenführung auch länger, möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Pass über unseren externen Dienstleister GBS zurück. Das GBS Büro finden Sie in der Barakah Mall, Ebene P2, Tel. 06-5540495.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.