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Informationen für Syrer und Jemeniten
Informationen für Antragsteller aus Syrien
Antragsteller aus Syrien können sich an alle deutschen Auslandsvertretungen der Region (d.h. Türkei, Libanon, Jordanien und Ägypten) wenden.
Bitte bedenken Sie jedoch, dass syrische Staatsangehörige eine Einreisegenehmigung für Jordanien benötigen. Die Einreisemöglichkeit sollte vor der Terminbuchung sichergestellt sein.
Syrische Antragssteller, die sich bei Visabeantragung weniger als 3 Monate in Jordanien aufhalten, müssen den Nachweis einer Polioimpfung erbringen.
Die fristwahrende Anzeige wird derzeit nicht elektronisch gespeichert oder an die zuständige Behörde weitergeleitet. Bitte drucken Sie die fristwahrende Anzeige aus, damit Ihre Familienangehörigen sie bei Antragstellung vorlegen können. Ohne Ausdruck kann Ihre fristwahrende Anzeige an der Botschaft Amman keine Wirkung entfalten.
Eine vorherige Übersendung dieses Ausdrucks an die Auslandsvertretung ist nicht notwendig.
Alle wichtigen Informationen zur Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge finden Sie in unserem Webportal.
Die wichtigsten Hinweise zum Webportal finden Sie auch in unserem Flyer.
Informationen für Antragsteller aus Jemen
Aufgrund der Schließung der Botschaft in Sanaa können Antragsteller aus dem Jemen vorübergehend auch bei der Botschaft Amman einen Visumantrag stellen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Terminbuchung die richtige Kategorie auswählen. Bitte beachten: seit Kurzem besteht für jemenitische Staatsangehörige Visumpflicht für Jordanien.