Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Schengen-Visa

29.09.2024 - Artikel

Für einen kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tagen im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Die Botschaft Amman ist zudem zuständige Behörde für Ihren Antrag auf Ausstellung eines Schengen-Visums, wenn Ihr Hauptreiseziel Litauen oder Lettland ist.

(Wo muss ich mein Visum beantragen? Was ist der Schengen-Raum? Wer benötigt ein Schengen-Visum? Siehe FAQ)


Hinweise zur Notwendigkeit eines Flughafentransitvisums finden Sie im dazugehörigen Merkblatt.


Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen werden hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet. Bitte bringen Sie die vollständigen Antragsunterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das 10-12 Werktage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Pass über unseren externen Dienstleister VFS (wenn Sie dort beantragt haben) oder GBS (wenn Sie Ihren Antrag direkt bei der Botschaft gestellt haben) zurück. Das GBS Büro finden Sie in der Barakah Mall, Ebene P2, Tel. 06-5540495.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise! Die endgültige Entscheidung erfolgt bei der Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Bei Einreise in das Schengen-Gebiet werden Sie von der Grenzpolizei um Vorlage Ihres Passes mit dem gültigen Visum gebeten. Zusätzlich ist es möglich, dass von Ihnen die Vorlage weiterer reisebegründenden Unterlagen verlangt wird. Hierunter fallen zum Beispiel der Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel, Informationen über die Dauer und den Zweck des Aufenthalts sowie der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

nach oben