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Wohnortänderung
Allgemeines
Wenn Sie umziehen und sich in Deutschland abmelden oder aus dem anderen Ausland nach Jordanien umziehen, dann ist es sinnvoll, den neuen Wohnort in Jordanien in Ihren Reisepass und Personalausweis einzutragen. Die Änderung Ihres Wohnortes in Ihrem Reisepass oder auf Ihrem Personalausweis können Sie unkompliziert bei der Botschaft Amman vornehmen lassen.
Die Wohnortänderung im Reisepass und Personalausweis ist kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass im Ausland nicht die ausländische Adresse auf dem Personalausweis eingetragen wird. Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, wird Ihre deutsche Adresse abgeändert auf „Keine Wohnung in Deutschland“.
So geht´s:
Sie brauchen für die Wohnortänderung keinen Termin, das Verfahren ist schriftlich. Senden Sie die Unterlagen einfach in einem verschlossenen Umschlag mit dem Stichwort „Passstelle, Wohnort“ per Post an die Adresse der Botschaft. Die Adresse lautet:
Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O. Box 183
11118 Amman
Die Botschaft übernimmt für die Übersendung der Unterlagen keine Haftung.
Folgende Unterlagen senden Sie der Botschaft bitte zu:
- Antrag auf Wohnortänderung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Ihren Reisepass / Personalausweis
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland (sofern ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
- Nachweis Ihres rechtmäßigen Aufenthaltes in Jordanien (Jordanischer Pass oder Residency Card, Kopie ausreichend)
Anträge, die nicht alle diese genannten Unterlagen beiliegen haben, können leider nicht bearbeitet werden und müssen an Sie zurückgegeben werden.
Bitte füllen Sie pro Dokument einen eigenen Antrag aus.
Wenn die Wohnortänderung vorgenommen wurde, erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung, wie Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis abholen können. Stellen Sie daher bitte sicher, dass alle von Ihnen angegebenen Kontaktdaten korrekt sind.
In der Regel kann dieser Service innerhalb einer Woche angeboten werden.
Abholen können Sie Ihr Dokument entweder selbst, oder Sie bevollmächtigen einen Dritten. Die Vollmacht muss bei Abholung im Original vorgelegt werden.