Ich muss für meinen Visumsantrag einen Nachweis über deutsche oder englische Sprachkenntnisse vorlegen. Welche Nachweise werden hierfür anerkannt?
Sprachkenntnisse sind durch ein anerkanntes Zertifikat nachzuweisen. Die Anforderungen im Visumverfahren können dabei von den Anforderungen der Hochschulen abweichen.
Im Visumverfahren anerkannte Deutschzertifikate werden von ÖSD, Goethe Institut, TELC und TestDaF ausgestellt. Für den Nachweis englischer Sprachkenntnisse werden Zertifikate von TOEFL und IELTS anerkannt.
Grundsätzlich darf die Sprachprüfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Sofern Prüfungsteile zu unterschiedlichen Daten abgelegt wurden, gilt das älteste als Referenz.
Für Studentenvisa gilt:
Studium auf Deutsch: anerkanntes Deutschzertifikat erforderlich
Studium auf Englisch: anerkanntes Englischzertifikat erforderlich
Studium auf Deutsch und Englisch: anerkannte Deutsch- und Englischzertifikate erforderlich