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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

01.12.2017 - Artikel


Allgemeine Hinweise

Benötige ich im Ausland einen internationalen Führerschein? Wird mein im Ausland erworbener Führerschein in Deutschland anerkannt?
Die Antwort auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland


Deutsche Führerscheine in Jordanien

Über die Anerkennung des deutschen Führerscheins und des internationalen Führerscheins in Verbindung mit dem deutschen Führerschein kann Ihnen das Driver and Vehicle License Department in Marka verbindliche Auskunft geben. Sie können sich auch an jede Polizeidienststelle für weitere Auskünfte wenden.


Verlust des deutschen Führerscheines

Die deutschen Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinstellen und können weder einen Ersatzführerschein noch eine Verlustbescheinigung ausstellen.

Bitte wenden Sie sich direkt an die deutsche Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Dort wird man Ihnen Auskunft erteilen, wie Sie einen neuen Führerschein beantragen und erhalten können.

Sollten Sie auf Anforderung der deutschen Führerscheinbehörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust Ihres Führerscheins abgeben oder Ihre Unterschrift auf dem Neuantrag beglaubigen lassen müssen, können Sie beides von der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung, in dessen Amtsbezirk Sie leben, vornehmen lassen.

Es wird empfohlen, eine Verlustmeldung bei der örtlichen Polizeidienststelle in Auftrag zu geben, da manche Führerscheinstellen in Deutschland eine solche verlangen.

Erfahrungsgemäß müssen Sie für die Beschaffung eines neuen deutschen Führerscheins mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen.

Der neu ausgestellte Ersatzführerschein wird durch die inländische Führerscheinstelle in der Regel an die für Sie zuständige deutsche Vertretung in Jordanien geschickt.

Bis zum Eintreffen Ihres Ersatzführerscheines dürfen Sie –kein- Fahrzeug in Jordanien führen.

Dies gilt auch, wenn Sie nur den nationalen Führerschein (Scheckkartenformat) verloren haben, jedoch weiterhin im Besitz des Internationalen Führerscheines sind. Letzterer gilt nur -in Verbindung mit- dem Scheckkartenführerschein und wird als alleinige Fahrerlaubnis –nicht- anerkannt.

Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie in der Fahrerlaubnisverordnung (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 73 Abs. 3 FeV).


Verkehrsdelikte im Ausland

Sollten Sie in Jordanien in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder wählen Sie die 911.

Versicherungsrechtliche Fragen klären Sie bitte vorab mit Ihrer deutschen und/oder örtlichen Versicherung.

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