Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visa und Einreise

Passkontrolle

Passkontrolle, © colourbox

13.03.2023 - Artikel

Willkommen in Deutschland!

Wichtiger Hinweis

Allgemeine Visa-Informationen:

Passkontrolle am Düsseldorfer Flughafen
Passkontrolle am Düsseldorfer Flughafen © dpa

Allgemeine Informationen zu Visumbestimmungen finden Sie hier.

Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen.

Schengen-Visa:

Ein Schengen-Visum ermöglicht Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr und ist gültig für die Schengener Staaten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Ungarn und Kroatien.

Nähere Informationen zu den einzelnen Reisezwecken und zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie hier.

Nationale Visa:

Wenn Sie in Deutschland leben und beispielsweise arbeiten oder studieren möchten, benötigen Sie ein nationales Visum. Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Reisezwecken und den vorzulegenden Unterlagen finden Sie hier.

nach oben