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Familienzusammenführung zum anerkannten Geflüchteten oder subsidiär Schutzberechtigten

12.01.2025 - Artikel

Unterstützung durch IOM

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt Familienangehörige von in Deutschland lebenden Schutzberechtigten (anerkannte Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtigte) bei der Ausreise nach Deutschland. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellenden bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visumstermin vorgelegt werden können. IOM betreibt zu diesem Zweck ein Zentrum in Amman. Sobald Sie zur Antragstellung an der Reihe sind, wird IOM Sie kontaktieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Bei Fragen zum Verfahren erreichen Sie das IOM-Büro Amman wie folgt:

Ash Sharif Abdul Hamid Sharaf Street
Building 62
Shmeisani – Amman, Jordan
Tel: +962 79 102 4777 / +962 79 102 4888
E-Mail: info.fap.jd@iom.int

Achtung: Unseriöse Visa-Agenturen!
Mit anderen Vermittlern oder Agenturen besteht keine Zusammenarbeit. Insbesondere haben diese keinen besonderen Zugang zu unserer Terminvergabe. Für das Visumverfahren ist ausschließlich die von der Auslandsvertretung erhobene Visumgebühr fällig. Die Terminbuchung sowie das Antragsformular und die Checklisten sind kostenlos!

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:

Vorsprache bei IOM

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin beim IOM-Büro Amman. IOM nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Die Bearbeitungsdauer hierfür beträgt ca. drei Monate. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.
Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Pass über das IOM-Büro Amman zurück.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Wenn Sie gegen die Entscheidung der Botschaft Widerspruch hinlegen möchten, finden Sie hier hilfreiche Informationen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums.

Vergessen Sie nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu vereinbaren. Mit dem nationalen Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Datenschutz im Visumverfahren

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