Ich möchte ein Visum beantragen, um in Deutschland einen reglementierten Beruf auszuüben. Was muss ich beachten?
Bestimmte Berufe zählen in Deutschland zu reglementierten Berufen, u.a. Ingenieur, Architekt oder Arzt. Zur Ausübung dieser Tätigkeiten ist eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich, die u.a. zum Tragen der Berufsbezeichnung berechtigt. Hierfür reicht eine Anerkennung über Anabin oder die Bewertung der KMK nicht aus.
Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben wollen, aber die Berufsausübungserlaubnis nicht nachweisen können, schmälert dies die Erteilungschancen Ihres Visums. Betroffenen Antragstellenden wird daher empfohlen, einen Antrag nicht ohne Berufsausübungserlaubnis zu stellen.
Weitere Informationen, u.a. eine Auflistung reglementierter Berufe sowie Hinweise zur Beantragung einer Berufsausübungserlaubnis finden Sie hier.