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Reisepass für Erwachsene (ab 18 Jahren)

14.01.2025 - Artikel

Der elektronische Reisepass ist zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Der e-Pass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden. Sie müssen einen neuen Pass beantragen.

Der bisherige Reisepass verliert bei Beantragung eines neuen Passes nicht seine Gültigkeit und kann bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden. Beachten Sie immer die Regelungen Ihres Reiselandes. Dieses kann eine Mindestgültigkeit für Ihren Pass verlangen.

So geht’s:

Sie benötigen für die Antragstellung die folgenden Unterlagen:

  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Aktueller deutscher Reisepass
  • Jordanischer Pass oder Aufenthaltserlaubnis für Jordanien
  • Ihre Geburtsurkunde
  • Nachweis über Ihre Namensführung (Namensbescheinigung des Standesamtes, deutsche Geburtsurkunde, Eheurkunde mit Ehenamensführung)
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland, falls ein deutscher Wohnort in Ihren Pass eingetragen ist
  • Nachweis des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (bspw. deutsche Geburtsurkunde, Einbürgerungsurkunde, etc., einfache Kopie genügt)
  • Ihre Heiratsurkunde, sofern zutreffend
  • 2 biometrische Passbilder (Fotomustertafel)
  • Passgebühren in bar in Jordanischen Dinar (JOD)

Soweit es sich nicht um deutsche Urkunden handelt, müssen diese vor Ihrem Termin in der Botschaft legalisiert und übersetzt werden. Hinweise zur Legalisation und zur Terminvereinbarung bei unserem externen Dienstleister VFS Global finden Sie hier.

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