Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Reisepass für Minderjährige
Alle Kinder müssen ab Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Sie können einen biometrischen Reisepass für Minderjährige beantragen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Der Pass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden. Sie müssen einen neuen Pass beantragen.
So geht's:
Sie benötigen für die Antragstellung die folgenden Unterlagen:
- Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
- Aktueller deutscher Reisepass des Kindes, sofern vorhanden
- Jordanischer Pass des Kindes oder Aufenthaltserlaubnis für Jordanien
- Aktuelle Reisepässe der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über die Namensführung (Namensbescheinigung des Standesamtes, deutsche Geburtsurkunde, Namensbescheinigung eines Geschwisterkindes)
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland, falls ein deutscher Wohnort in den aktuellen Pass eingetragen ist
- Nachweis des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern (bspw. deutsche Geburtsurkunde, Einbürgerungsurkunde, etc., einfache Kopie genügt)
- Heiratsurkunde der Eltern, sofern zutreffend (falls Eheschließung in Jordanien erfolgt ist, bitte sowohl religiösen Heiratsvertrag als auch standesamtliche Heiratsurkunde vorlegen)
- Falls ein Elternteil nicht zum Termin mitkommen und das Antragsformular unterschreiben kann, ist dessen unterschriebene und beglaubigte Einverständniserklärung erforderlich. Ein Muster finden Sie hier.
Sollten Sie die Unterschriftsbeglaubigung bei der Botschaft vornehmen lassen wollen, buchen Sie bitte hier einen Termin. - 2 biometrische Passbilder (Fotomustertafel)
- Passgebühren in bar in Jordanischen Dinar (JOD)
Soweit es sich nicht um deutsche Urkunden handelt, müssen diese vor Ihrem Termin in der Botschaft legalisiert und übersetzt werden. Hinweise zur Legalisation und zur Terminvereinbarung bei unserem externen Dienstleister VFS Global finden Sie hier.
Zur Entgegennahme des Antrags müssen mindestens ein Elternteil und das Kind persönlich bei der Botschaft erscheinen.
Sie beantragen den ersten Reisepass für Ihr Kind, haben keinen Nachweis über die Namensführung für das Kind oder ein Geschwisterkind und die Eltern haben keinen gemeinsamen Familiennamen? Kontaktieren Sie die Botschaft gern über das Kontaktformular zum Thema Namenserklärung beziehungsweise Nachbeurkundung der Geburt.