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Personalausweis

14.01.2025 - Artikel

Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben und in Jordanien oder dem Jemen leben, dann ist die Deutsche Botschaft Amman die für Sie zuständige Personalausweisbehörde. Sie können einen neuen Personalausweis beantragen, Ihren Personalausweis ändern oder als verloren melden sowie die elektronischen Funktionen aktivieren lassen oder Ihre PIN ändern.

Weitergehende Informationen zum Personalausweis finden Sie im Personalausweisportal.

So geht’s:

Sie benötigen für die Antragstellung die folgenden Unterlagen:

  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Aktueller deutscher Reisepass oder Personalausweis
  • Jordanischer Pass oder Aufenthaltserlaubnis für Jordanien
  • Ihre Geburtsurkunde
  • Nachweis über Ihre Namensführung (Namensbescheinigung des Standesamtes, deutsche Geburtsurkunde)
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland, falls ein deutscher Wohnort in Ihren Pass oder Personalausweis eingetragen ist
  • Nachweis des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (bspw. deutsche Geburtsurkunde, Einbürgerungsurkunde, etc., einfache Kopie genügt)
  • Ihre Heiratsurkunde, sofern zutreffend
  • 2 biometrische Passbilder (Fotomustertafel)
  • Ausweisgebühr in bar in Jordanischen Dinar (JOD)

Soweit es sich nicht um deutsche Urkunden handelt, müssen diese vor Ihrem Termin in der Botschaft legalisiert und übersetzt werden. Hinweise zur Legalisation und zur Terminvereinbarung bei unserem externen Dienstleister VFS Global finden Sie hier.

Als Wohnort trägt die Botschaft in Ihren Personalausweis „Keine Wohnung in Deutschland“ ein. Eine Adresse in Jordanien oder dem Jemen kann nicht eingetragen werden.

PIN-Brief

Jeder Antragsteller, der bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält.

Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

Für Jordanien ist der Direktversand des PIN-Briefs an Antragsteller nicht zugelassen. Der PIN-Brief wird daher an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft Amman geschickt. Er kann grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist nicht erlaubt.

Sie werden benachrichtigt, sobald Ihr Personalausweis und der PIN-Brief bei der Botschaft zur Abholung bereitliegen.

Abholung Ihres neuen Personalausweises

Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden,

  • wenn Sie der Pass-/Personalausweisstelle gegenüber bestätigen, den PIN-Brief für die Onlinefunktion erhalten zu haben.
  • wenn Sie persönlich in der Vertretung die sechsstellige persönliche PIN neu setzen.

Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen.

Ihren Personalausweis und ggf. PIN-Brief können nur Sie persönlich in der Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft Amman abholen. Hinweise dazu erhalten Sie, wenn die Botschaft Ihnen mitteilt, dass der Personalausweis eingegangen ist. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit. Werden Personalausweis und PIN-Brief gemeinsam abgeholt, trägt der Ausweisinhaber das Risiko, dass er zum gleichen Zeitpunkt sowohl den Ausweis als auch die Geheimnummer mit sich führt.

Bei der Abholung Ihres Personalausweises setzen Sie bei der Botschaft Ihre PIN erstmalig selbst neu, wodurch die Online-Funktionen des Personalausweises aktiviert wird.

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