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Kleinstprojekte der Deutschen Botschaft

20.12.2021 - Artikel

Die Deutsche Botschaft fördert jedes Jahr ausgewählte Projekte von nichtstaatlichen, jordanischen Projektträgern als Kleinstprojekt-Maßnahmen. Förderungswürdig sind Einzelmaßnahmen im Umfang von 1.000 bis 10.000 EUR (in begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung bis zu 25.000 EUR möglich) im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, die darauf abzielen die Lebensbedingungen armer und marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf Projekten aus dem sozialen, landwirtschaftlichen, Gesundheits-, Bildungs-, oder Umweltbereich.


Förderkriterien

Im Rahmen der Förderung von Kleinstprojekten können sowohl die Beschaffung von Sachgütern als auch Schulungsmaßnahmen gefördert werden. Voraussetzung für Kleinstvorhaben ist, dass sie innerhalb des laufenden Haushaltsjahres abgeschlossen werden können und zu keinen Folgekosten für die Botschaft führen. Von der Förderung ausgeschlossen sind daher laufende Kosten wie Personalkosten und Ausgaben für Unterbringung und Verpflegung. Bei der Förderung von Kleinstprojekten steht die Nachhaltigkeit der Maßnahmen im Vordergrund. Wichtige Entscheidungskriterien bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit eines Projekts sind ein angemessener Eigenbeitrag sowie die Mitarbeit des Projektträgers und der Begünstigten.

Die Deutsche Botschaft kann nur Projekte lokaler Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, lokale Vereine, religiöse Organisationen usw.) unterstützen. Anträge von lokalen Einzelpersonen können nicht berücksichtigt werden. Nur Projekte, die nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden können, kommen für eine Förderung durch die deutsche Botschaft in Frage.

Kleinstprojekte aus der Vergangenheit






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