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Passverlust
Pass verloren? – Der Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland
Im Falle des Verlustes von Ausweispapieren bei Auslandsreisen stellt die Botschaft Amman einen Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus. Dieses Dokument wird für die Dauer der Rückreise nach Deutschland, ggf. via Transitstaaten, höchstens aber für einen Monat ausgestellt.
Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere und eine polizeiliche Verlustanzeige erleichtern die Ausstellung des Passersatzes und auch Rückfragen bei Ihrer Passbehörde in Deutschland. Da an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie damit rechnen, dass eine Ausstellung erst am nächsten Werktag möglich ist.
So geht’s:
Folgende Dokumente brauchen wir von Ihnen, um den Passersatz ausstellen zu können:
- Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- 2 biometrische Passbilder (Fotomustertafel)
- Verlustanzeige einer jordanischen Polizeistation
- Falls möglich, Kopie/Foto Ihres verlorenen Reisepasses
- Gebühren für einen Reiseausweis
Wichtiger Hinweis Für Jordanien ist es ratsam, dass Sie neben der Kopie Ihres zur Einreise und zum Aufenthalt genutzten Reisepasses zusätzlich Kopien von Ihrem Einreisestempel, dem Visum (wenn vorhanden) sowie von dem kleinen Barcode (wird bei 1. Einreise nach Jordanien in den Pass geklebt) fertigen und sicher aufbewahren. |
Sie wollen weiterreisen? Sie bleiben länger im Ausland?
Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert oder eine Weiterreise in andere Länder geplant ist, kann die Botschaft Amman auch einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Für einen vorläufigen Pass benötigen Sie alle im Bereich Reisepass aufgeführten Dokumente.
Der Reiseausweis als Passersatz ist für einen längeren Auslandsaufenthalt oder für den Grenzübertritt in Drittstaaten nicht geeignet.