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Beantragung eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises

Reisepass

Reisepass und Geldscheine, © colourbox

08.10.2024 - Artikel

Die Deutsche Botschaft Amman ist zuständig für Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Jordanien oder dem Jemen haben.

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises können nur persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden. Bitte benutzen Sie dafür das untenstehende Kontaktformular.


Antragstellung

Die Antragsformulare haben wir nachfolgend für Sie bereit gestellt:

Stellen sie bitte sicher, dass Ihre Antragsunterlagen bei Vorsprache vollständig sind. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können dazu führen, dass Ihr Antrag nicht angenommen bzw. bearbeitet werden kann.

Jeder Antragsteller, der bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren. Für Jordanien ist der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller NICHT zugelassen. Der PIN-Brief wird daher an die Botschaft Amman geschickt. Er kann grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig.

Sobald Ihr Reisepass/Personalausweis (ggf. PIN-Brief) bei der Botschaft Amman von der Bundesdruckerei eingetroffen ist, werden Sie informiert, dass dieser für Sie zur Abholung bereit liegt. Bitte bringen Sie Ihren alten Pass/Personalausweis zur Abholung des neuen Passes/Personalausweises mit. Werden Personalausweis und PIN-Brief gemeinsam abgeholt, trägt der Ausweisinhaber das Risiko, dass er zum gleichen Zeitpunkt sowohl den Ausweis als auch die Geheimnummer mit sich führt.

Wenn Sie den ersten Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, senden Sie bitte zunächst eine Mail über das Kontaktformular, da in diesem Zusammenhang einige Vorfragen zu klären sind und hierdurch vermieden wird, dass Sie mehrfach vorsprechen müssen.

Besonderheit bei der Abholung des Personalausweises

Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden,

  • wenn Sie der Botschaft Amman gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben

    oder
  • wenn Sie persönlich in der Vertretung die sechsstellige persönliche PIN neu setzen.

Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen. Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, müssen Sie ebenfalls persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN und das Entsperren eines Personalausweises.

Kontaktformular

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