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Informationen für Familienangehörige von in Deutschland lebenden Schutzberechtigten
allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren
Unterstützung durch IOM
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von in Deutschland lebenden Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Ab sofort werden alle Personen, die sich für einen Termin zum Nachzug zum anerkannten Flüchtling an der Botschaft Amman registriert haben, gebeten mit IOM Kontakt aufzunehmen. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können. IOM hat zu diesem Zweck ein Zentrum in Amman eröffnet. Wir bitten sämtliche Antragsteller darum, dieses IOM Familienunterstützungszentrum vor ihrem Termin an der deutschen Auslandsvertretung in Jordanien zu besuchen. Durch den Besuch des IOM-Familienunterstützungszentrums kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden.
Erreichbarkeit IOM FAP - Amman, Jordanien:
Ash Sharif Abdul Hamid Sharaf Street
Building 62
Shmeisani – Amman, Jordan
Tel: +962 79 102 4777 / +962 79 102 4888
E-mail: info.fap.jd@iom.int
Nachzug zum subsidiär Schutzberechtigten
Seit dem 01.08.2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich hier für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren.
Achtung: Antragsteller die einen Termin zur Beantragung eines Visum zum Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland gebucht haben, werden von der Internationalen Organisation für Migration (IOM), der UN Migrationsagentur im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP) kontaktiert werden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Terminregistrierung noch gültig ist, oder wenn sich Ihre Kontaktdaten seit Ihrer Terminbuchung geändert haben (Telefonnummern und Mailanschriften), dann sollten Sie sich mit IOM in Verbindung setzen:
Erreichbarkeit IOM Jordanien:
Ash Sharif Abdul Hamid Sharaf Street
Building 62
Shmeisani – Amman, Jordan
Tel: +962 79 102 4777 / +962 79 102 4888
E-mail: info.fap.jd@iom.int
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Informationen zum Familiennachzug für Schutzberechtigte aus Syrien
Berechtigt zum Familiennachzug sind bestimmte Familienangehörige anerkannter Flüchtlinge und Asylberechtigter. Einen Anspruch auf Familiennachzug haben Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder des in Deutschland lebenden Schutzberechtigten, bzw. die Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings.
Weiterführende Informationen zum Verfahren und Antworten auf verschiedene Frage finden Sie im Webportal für den Nachzug zum syrischen Schutzberechtigten.