Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

17.12.2020 - Artikel

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Das Schengenvisum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise! Die endgültige Entscheidung erfolgt bei der Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Bei Einreise in das Schengen-Gebiet werden Sie von der Grenzpolizei um Vorlage Ihres Passes mit dem gültigen Visum gebeten. Zusätzlich ist es möglich, dass von Ihnen die Vorlage weiterer reisebegründenden Unterlagen verlangt wird. Hierunter fallen zum Beispiel der Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel, Informationen über die Dauer und den Zweck des Aufenthalts sowie der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Das nationale Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

nach oben